PROVIS - Mehrwertsteuer Anpassungen per 01. Januar 2024

Die Annahme durchs Volk und Stände der Reform AHV21 am 25. September 2022 hat zur Folge, dass per 01. Januar 2024 Mehrwertsteueranpassungen anfallen. In diesem Blogbeitrag finden Sie die wichtigsten Informationen zu den Anpassungen in Ihrem PROVIS-System sowie eine Dokumentation zum Download.

Lesezeit: 2min.

Myriam Hasler Myriam Hasler,

Die Anpassung der Steuersätze tritt per 1. Januar 2024 in Kraft. Die neuen MWST-Sätze sind manuell in PROVIS zu erfassen.

 

WICHTIG: Falls Schnittstellen zu Fremdsystemen vorhanden sind, sind die MWST-Codes mit dem Fremdsystem abzugleichen. Unsere Hotline wie auch Ihr Kundenbetreuer ist Ihnen dabei gerne behilflich.

 

Nachfolgend sind die nötigen Schritte beschrieben welche Sie in Zusammenhang mit der MWST Umstellung zu beachten sind. Zudem ist ein Beispiel dokumentiert, wie Sie Vertragsleistungen, welche von 2023 nach 2024 übergehen, mittels Zwischenabrechnung mit 7.7 % zwischenabrechnen können.

 

Damit Sie diese Einstellungen vornehmen können, benötigen Sie in PROVIS die entsprechenden Berechtigungen. Im Normalfall sind diese Berechtigungen dem Systembetreuer zugeteilt.

 

Reguläre Steuersätze MWST-Anpassung 2024

 

Bild 1

Laden Sie die Dokumentation zu den MWST-Änderungen herunter

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