Kinderzulagen
Ab der Geburt eines Kindes bis zu seinem vollendeten 16. Lebensjahr haben Sie Anspruch auf Familienzulagen. Ab dem Monat in dem der 15. Geburtstag eines des Kindes liegt und längstens bis zum 25. Geburtstag haben Sie zudem Anspruch auf Ausbildungszulagen, wenn sich das Kind in Ausbildung befindet. Der Grenzbetrag für die Kinder- und Ausbildungszulagen kann dabei von Kanton zu Kanton variieren und jährlich neu berechnet werden. Deshalb müssen die aktuellsten Kinderzulagen jährlich vor dem ersten Lohnlauf im Januar ins Abacus importiert werden.
Quellensteuer
Personen die in der Schweiz leben aber noch keine Niederlassungsbewilligung besitzen unterliegen der Quellsteuerpflicht. Gleiches gilt für Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz für ihr Einkommen. Somit sind beispielsweise Grenzgänger und Grenzgängerinnen, Wochenaufenthalter etc. quellsteuerpflichtig. Die Quellsteuertarife werden jährlich kantonsabhängig angepasst und müssen daher ebenfalls jedes Jahr vor dem ersten Lohnlauf im Januar neu ins Abacus importiert werden.
Tabellen richtig ins Abacus einlesen
Es gibt zwei Möglichkeiten, die aktuellsten Tabellen für der Kinderzulagen und Quellsteuer ins Abacus einzulesen.
Automatischer Import
Ab der Abacus Version 2022 steht dem Anwender im Programm «L441 Nationale Daten» die Funktion «Standartwerte nachladen» zur Verfügung. Diese ermöglicht den automatischen Import der aktuellsten Tabellen für Kinderzulagen und Quellensteuer. Dabei muss das betroffene Jahr gewählt werden und das Häkchen für die «Kinderzulagen Tabellen» und «Quellensteuer Tabellen» gesetzt werden (Achtung! Nationale Daten wie AHV / IV / EO / MSE, ALV, UVG oder BVG werden durch den Bund nicht jährlich angepasst und müssen daher auch nicht zwingend ins Abacus importiert werden).Wir empfehlen die Quellensteuertabellen für alle Kantone zu importieren. Bei Bedarf können aber über das grüne Plus-Symbol auch nur Quellensteuertabellen für einzelne Kantone ausgewählt werden.
Das Häkchen für Statistik kann ebenfalls gesetzte werden, dann werden zusätzlich auch noch die neusten Statistikauswahllisten des Bundes importiert. Danach kann der Import gestartet werden, welcher wiederum einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Manueller Import
Die aktuellsten Tabellen können auf der folgenden Abacus-Webseite heruntergeladen werden:
https://downloads.abacus.ch/downloads/weitere-applikationsdokumente/lohnbuchhaltung/
Die ZIP-Dateien können nun lokal auf dem Computer abgespeichert werden. Damit die Tabellen ins Abacus eingelesen werden können müssen die ZIP-Dateien wie folgt extrahiert werden.
Schlussendlich können die Tabellen über das Programm L422 «Tabellen importieren und exportieren» wie folgt importier werden (Wichtig! Selektion «gültig für aktuellen Mandanten» oder «gültige für alle Mandanten» beachten und das korrekte Jahr angeben. Wir empfehlen die Tabellen für alle Mandanten zu importieren).
Die Speicherpfade der einzelnen Dateien sind nun ersichtlich unter «Importdateien» und können durch Anklicken des Blitzes (Start) ins Abacus importiert werden.
Der Importprozess kann einige Zeit in Anspruch nehmen und ein erfolgreicher Import sieht wie folgt aus welcher final mit «OK» noch bestätigt werden muss.
Mit dieser Kurzanleitung sowie Tipps sollten Sie nun einfach und schnell die aktuellsten Tabellen manuell oder eben auch automatisch ins Abacus importieren können. Bei Fragen oder Unklarheiten stehen Ihnen Ihre Abacus Berater jederzeit gerne zur Verfügung.